Kosten
Es bestehen in meiner Praxis folgende Möglichkeiten der Kostenübernahme:
- Privatversicherungen (alle Praxen)
- Beihilfestellen (alle Praxen)
- Selbstzahler (alle Praxen)
- Gesetzliche Krankenkassen (Praxis Marzahn)
Bei den Privatversicherungen hängt die Anzahl der erstattungsfähigen psychotherapeutischen Sitzungen von der einzelnen Krankenkasse und dem jeweiligen Vertrag/Tarif ab.
Die Beihilfe sowie die meisten privaten Krankenversicherungsträger erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung, wenn notwendig, mit umfassender Diagnostik in vollem Umfang.
Die Abrechnung mit den Privaten Krankenversicherungen und den Beihilfestellen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Für Selbstzahler wird das Honorar individuell festgelegt.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Praxis über das Kostenerstattungsverfahren möglich, wird jedoch durch die jeweilige Krankenkasse entschieden. Das Vorgehen sowie die Antragstellung bespreche ich gern mit Ihnen und unterstütze Sie dabei.
Gerne bespreche ich mit Ihnen das individuelle Vorgehen in einem persönlichen Gespräch.